Variante 1: Deutsche Vollkostenversicherung mit internationaler Geltung
| Variante 2: Deutsche Gruppenversicherung mit sehr günstigen Beiträgen | Variante 3:
Internationale Krankenversicherung |
Voraussetzung für die Nutzung: Sie leben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses in Deutschland und haben eine deutsche Vorversicherung. Ihre Staatsbürgerschaft ist egal. | Voraussetzung für die Nutzung:
Sie möchten sich in einem Land versichern, das nicht Ihr Heimatland ist. Ihre Staatsbürgerschaft ist egal. | Voraussetzung für die Nutzung: Es ist unerheblich, in welchem Land Sie bei Abschluß leben oder in welchem Land Sie künftig leben wollen. Ihre Staatsbürgerschaft ist egal. |
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Auslandsregelung: Sie haben grundsätzlich eine zeitlich und örtlich unbegrenzte Weltgeltung, auch incl. den USA und Kanada. Nach einer Vertragsdauer von 13 Monaten haben Sie das bedingungsmäßige Recht, Ihren Wohnsitz in jedes Land der Erde zu verlegen. Lediglich für die USA, Kanada und Japan wird dabei ein Beitragszuschlag von 50% berechnet. Mit einer Sondervereinbarung bei Abschluß der Versicherung
kann von vorne herein ein anderes Wohnsitzland vereinbart werden. | Auslandsregelung: Sie haben eine weltweite Geltung außer den USA, Kanada und Deutschland. Im Heimatland (außer USA und Kanada) besteht bei Besuchen für maximal drei Monate ein Grundschutz. | Auslandsregelung: Sie haben eine weltweite Geltung - auch in den USA und Kanada für sechs Wochen, auch wenn Sie diese Länder nicht explizit mitversichert haben. Sie dürfen nur nicht in dem Land leben, das Ihr Heimatland / dessen Staatsbürgerschaft Sie haben. |
Versicherungsdauer:
Grundsätzlich lebenslang. | Versicherungsdauer: Ohne zeitliche Befristung. | Versicherungsdauer: Ohne zeitliche Befristung. |
Vertragssprache: deutsch | Vertragssprache: deutsch | Vertragssprache: deutsch, englisch, französisch, spanisch, russisch |
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Zugrunde liegendes Recht: Deutsche substituive Krankenversicherung | Zugrunde liegendes Recht: Deutsche Sachversicherung | Zugrunde liegendes Recht:
Luxemburgische Versicherung |
Sicherheit: Bei dieser Vollkostenversicherung nach deutschem Recht darf Ihnen die Versicherung nicht kündigen! Auch eine Verringerung von Leistungen ist der Versicherung nicht möglich. Sogar eine Beendigung des Versicherungsschutzes durch Einstellung des Geschäftsbetriebs ist der Versicherung nicht
gestattet. Somit haben Sie hier die höchste Sicherheit - lebenslang! | Sicherheit: Hierbei handelt es sich um einen speziellen Gruppenvertrag, dem Sie auch als Privatperson beitreten können. Der Leistungsumfang und die genauen Bedingungen können daher grundsätzlich geändert werden. Auch eine Beendigung des Vertrages ist gegen Ihren Willen wäre im schlimmsten Fall
möglich - auch wenn dieser Vertrag seit über 15 Jahren angeboten wird. | Sicherheit: Die Versicherungsbedingungen gelten unverändert so lange, wie Sie versichert sind. Insofern haben Sie hohe Leistungssicherheit. Eine einseitige Kündigung des Vertrages durch die Versicherung ist in den Bedingungen nicht vorgesehen. |
Beiträge: Sind auf “Lebensbasis” kalkuliert, so dass sie nicht aufgrund des Alters steigen. Beitragserhöhungen aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen sind aber natürlich zu
erwarten. | Beiträge: Sind auf Basis des Kollektivs kalkuliert und haben lediglich drei Altersstufen: Bis 50 Jahre, 50 bis 64 Jahre, ab 65 Jahre. Beitragssteigerungen aufgrund gestiegener Kosten des Kollektivs sind möglich. | Beiträge: Sind auf Risikobasis mit
fünfjährigen Altersstufen kalkuliert - die Beiträge steigen also aufgrund zunehmenden Alters alle fünf Jahr. Weitere Beitragssteigerungen aufgrund gestiegener Kosten des Gesundheitswesens sind möglich. |